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Gemeindewahlen 2017

19. Oktober 2017
Für die Wahl zur Besetzung des Gemeindepräsidiums und der vier übrigen Gemeinderatssitze der Einwohnergemeinde Twann­-Tüscherz für die Amtsdauer vom 01.01.2018 bis 31.12.2021 sind innerhalb der reglementarischen Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Wahlvorschlag Gemeindepräsidium
Für die Besetzung des Gemeindepräsidiums ist ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Dieser stammt von der Partei / Gruppierung "SP plus":
  • Bohnenblust Margrit ,1957, Lehrerin/Unternehmerin, Chapfweg 1, 2513 Twann, SP (bisher)
Da nur ein Wahlvorschlag für die Besetzung des Gemeindepräsidiums vorliegt, wird an der nächsten Gemeinderatssitzung vom 25.10.2017 eine stille Wahl erfolgen – die entsprechende Publikation folgt.

Wahlvorschläge übriger Gemeinderat (4 Sitze)
Für die Wahl zur Besetzung der übrigen vier Gemeinderatssitze nach dem Prinzip des Majorzverfahrens sind drei Wahlvorschläge eingegangen:

Liste 1 – Tüscherz-Alfermée Leist:
  • Lüthi Alfred, 1950, Weinbauer, Bielweg 32, 2512 Tüscherz-Alfermée, BDP, bisher

Liste 2 – Tüscherz-Alfermée Leist II:

  • Stebler Urs Peter, 1950, frei schaffender Kommunikations-Experte, Bielweg 1, 2512 Tüscherz-Alfermée, FDP, bisher

Liste 3 – SP plus

  • Käser-Ruff Thomas, 1961, Lehrer, Chapfweg 3, 2513 Twann, SP, bisher
  • Caliaro Stephan, 1954, Ing. HTL, Strandweg 49, 2513 Twann, parteilos, bisher
  • Zweidler Anne-Käthi, 1953, Redaktorin a.D., Moos 20, 2513 Twann, parteilos, neu

Geschäfte Gemeindeurnenwahlen vom 26. November 2017

1. Wahl von vier Gemeinderatsmitgliedern für die Legislatur 2018 - 2021
Zur angeordneten letztmals am 07.09.2017 im Nidauer Anzeiger publizierten Gesamterneuerungswahl für die neue Amtsperiode vom 1.1.2018 bis 31.12.2021 sind für die zu besetzenden vier Gemeinderatssitze fünf Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht worden (siehe Wahlvorschläge übriger Gemeinderat). Es findet folglich eine öffentliche Urnenwahl statt. Die Wahlen erfolgen im Majorzverfahren (Mehrheitsprinzip).
Gestützt auf das kommunale Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen gelten insbesondere folgende Bestimmungen:
Art. 37, Abs. 1: Im ersten Wahlgang sind diejenigen Kandidaten gewählt, die das absolute Mehr erreicht haben; Abs. 4: Erreichen zu viele Kandidaten das absolute Mehr, so sind diejenigen gewählt, die am meisten Stimmen haben.
Art 38, Abs. 1: Haben im ersten Wahlgang zu wenig Kandidaten das absolute Mehr erreicht, ordnet der Gemeinderat einen zweiten Wahlgang an.
Sollte ein zweiter Wahlgang nötig sein, findet dieser gemäss Gemeinderatsbeschluss am 17. Dezember 2017 statt.


2. Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Legislatur 2018 - 2021
Nach den Bestimmungen in Art. 17 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17. Mai 2009 ist als Rechnungsprüfungsorgan eine privatrechtlich organisierte Revisionsstelle für jeweils vier Jahre durch Urnenabstimmung zu wählen. Das Rechnungsprüfungsorgan ist ebenfalls Aufsichtsstelle für Datenschutz im Sinne von Art 33 des Kantonalen Datenschutzreglements.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 03.04.2017 entschieden, das bisher tätige Rechnungsorgan, welches sich sehr bewährt hat, zur Wiederwahl zu empfehlen.
Konkret entscheiden die Stimmberechtigten über folgenden Wahlvorschlag: Wollen Sie den Vorschlag des Gemeinderats, die Treuhandgesellschaft ROD des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG für die Periode 2018 bis 2021 zum Rechnungsprüfungsorgan der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz zu wählen, annehmen? Der Wahlvorschlag des Gemeinderats ist mit JA oder NEIN zu beantworten. Überwiegt der JA-Stimmenanteil, gilt der Wahlvorschlag als angenommen; im umgekehrten Fall muss der Gemeinderat dem Stimmvolk das Wahlgeschäft erneut zur Abstimmung vorlegen.

Wahl- und Abstimmungsdatum
Sonntag, 26. November 2017

Stimmlokal und Öffnungszeiten
Twann, Gemeindehaus 1. Stock
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wahlberechtigung
Das Gemeindestimmrecht besitzen alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten ab dem 18. Altersjahr, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltag in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftsgemäss in der Gemeindeschreiberei Twann öffentlich auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag, 23. November 2017 verlangt werden. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis zu diesem Datum ein Duplikat verlangen.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem Stimmkuvert aufgedruckt. Wenn die Sendung der Post übergeben wird, muss sie bis spätestens Freitag, 24. November 2017, 17.00 Uhr im Postfach abholbereit sein. Die schriftliche Stimmabgabe kann aber auch im speziell bezeichneten Briefkasten bei der Gemeindeschreiberei oder beim Bahnhof Tüscherz erfolgen. Beide Kästen werden letztmals am Wahlsonntag, 09.00 Uhr geleert.

Rechtsmittel
Gegen Wahlangelegenheiten kann gestützt auf Art. 97, Abs. 1 Gemeindegesetz vom 16. März 1998 innert 10 Tagen nach dem Wahltag Beschwerde geführt werden. Die Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Biel/Bienne einzureichen.