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Talentstatus an den Schulen Twann-Tüscherz und Ligerz

18. August 2015
Seit Anfang Juli 2015 verfügen die Schulen Twann TTL über Richtlinien, die Talenten Spezial-lösungen ermöglichen. Diese basieren auf den kantonalen Vorgaben, dass Dispensationen insbesondere möglich sind zur Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabung. Konkret heisst das, dass die Schulen Twann TTL sportlich oder musisch begabten Jugendlichen durch die Schulleitung und die Talentkommission einen Talentstatus vergeben können. Der Talentstatus vereinfacht Dispensationen, fordert aber auch das Einhal-ten gewisser Regeln. So unterschreiben die Beteiligten zum Beispiel eine gemeinsame Verein-barung. Zudem führt die Talentkommission mindestens ein Mal pro Jahr ein Gespräch mit der Betreuungsperson des Talents, den Eltern, der Klassenlehrperson, der Schulleitung und natür-lich mit dem Talent durch.
Denn trotz hoher Trainingsintensität, Wettkämpfen und steigenden schulischen Anforde-rungen stehen das Wohl und die positive Entwicklung der Jugendlichen im Zentrum. Das neue Angebot findet bereits reges Interesse.