Traktanden der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 14.09.2020
VORKEHRUNGEN CORONA-PANDEMIE: Gestützt auf die Vorgaben von Bund und Kanton hat der Gemeinderat für die Durchführung der Gemeindeversammlung ein Schutzkonzept erarbeitet. Dieses wird in der Einleitung zur Botschaft, die allen Stimmberechtigten im Laufe der nächsten 14-Tage zugestellt wird, abgedruckt.
Traktanden
- Verwaltungsrechnung
Genehmigung Verwaltungsrechnung 2019 der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz - Gemeindeliegenschaften
Sanierung Schulanlage Burg - Gemeindeliegenschaften
Sanierung Mietwohnung - Elektrizitätsversorgung
Photovoltaik-Anlage auf Gemeindeliegenschaft Burg - Elektrizitätsversorgung
Aufhebung Freileitung - Abwasserentsorgung
Planungskredit für den Anschluss an die ARA Le Landeron - Finanzen
Kreditabrechnung - Verschiedenes und Umfragen
Die unter Ziffer 1 aufgeführte Verwaltungsrechnung für das Jahr 2019 liegt in Anwendung von Art. 37, Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei in Twann öffentlich auf und ist ebenfalls auf der Webseite unter Politik/Gemeindeversammlung aufgeschaltet.
Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 14. September 2020 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.