Sperrung Dorfgasse
Gestützt auf Art. 47, Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 erlässt die Ortspolizeibehörde Twann folgende Verkehrsverfügung:
Abschnitt: Dorfgasse ab Abzweigung Bärelänti bis Kirche
Verkehrsmassnahme: allgemeines Fahrverbot
Dauer: Donnerstag, 6. Dezember 2018, 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Grund: Chlouser-Anlass
Die Zu- und Wegfahrt zum Rosteleparkplatz erfolgt über die Neuenburgstrasse. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, die Signale zu beachten.