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Gemeindeversammlung: Optimismus und Zurückhaltung

27. November 2018

Das vom Gemeinderat an der Gemeindeversammlung in Twann-Tüscherz am vergangenen Montagabend (26.11.2018)  präsentierte Budget 2019 führte zu keinen kritischen Diskussionen. Ausgehend von einem unveränderten Steuerfuss von 1.65 Einheiten sowie einer unveränderten Liegenschaftssteuer von 1.5 Promille sieht der Gesamthaushalt bei einem Aufwand von 7'356'435 Franken einen Ertragsüberschuss von 23'830 Franken vor. Entscheidend für diese positive Einschätzung ist in erster Linie eine optimistische Einschätzung der Steuereinnahmen bei natürlichen Personen. Das Budget 2019 wurde einstimmig genehmigt.

Von Seiten der FDP wurde die Hoffnung geäussert, dass bald die Liegenschaftssteuer oder gar der Steuerfuss gesenkt werden könnten – dies solle der Gemeinderat zumindest dann prüfen, wenn auch die Rechnung 2018 entgegen dem Budget positiv abschliesse. "Darüber kann dann diskutiert werden, wenn wir es schaffen, unsere Investitionen über zwei bis drei Jahre selber zu finanzieren", antwortete Gemeindepräsidentin Margrit Bohnenblust. Ein positiver Rechnungsabschluss besage noch nichts über die Verschuldung der Gemeinde. Damit verweist sie auf die im Investitionsplan festgehaltene Tatsache, dass in den nächsten Jahren mit einer zunehmenden Verschuldung der Gemeinde gerechnet werden muss. Gegenwärtig betragen die angesammelten Schulden 4.16 Millionen Franken.

Investitionen waren denn auch das Thema der nachfolgenden Geschäfte: Ebenfalls diskussionslos genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit von 196'000 Franken für ausserordentliche Unterhaltsarbeiten bei zwei Mietwohnungen im Gemeindehaus. Unumstritten war auch die Sanierung der Seemauer beim Strandbad, die stark unterspült ist und die Stabilität des Schwimmbeckens akut bedroht. Hierzu bewilligte die Gemeindeversammlung einen Kredit von 120'000 Franken. Die Sanierungsarbeiten sollen im Frühjahr 2019 ausgeführt werden.

Angenommen wurde schliesslich auch das revidierte Friedhof- und Bestattungsreglement, welches das Bestattungswesen für die beiden Friedhöfe der seit 2010 fusionierten Gemeinde regelt.